Marokko Reisevorbereitung
Anreise
Einreisebestimmungen
Für die Einreise nach Marokko brauchen Bürger der EU einen Reisepass, der ab der Einreise noch eine Mindestgültigkeit von sechs Monaten hat.
Auch minderjährige Kinder brauchen, sofern sie nicht bei den Eltern eingetragen sind, einen Kinderreisepass oder Alternativ den alten Kinderausweis mit Lichtbild.
Als weiteres muss vor der Ein- bzw. Ausreise ein Dokument ausgefüllt werden, welches neben persönlichen Angaben auch den Zielort und die Adresse beinhaltet.
Ein extra Visa muss vorher nicht beantragt werden. Die Aufenthaltsdauer beträgt nach der Einreise 90 Tage und kann Notfalls verlängert werden, was allerdings sehr aufwändig ist.
Unbedingt vermeiden sollte man ein überschreiten der Aufenthaltsdauer, da dies zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Zoll
Bei der Einreise nach Marokko gibt es einige wichtige Sachen zu beachten. Während etliche Dinge den gleichen Zollbestimmungen unterliegen, die Bürger der EU auch aus Reisen außerhalb der EU kennen, können viele Sachen, trotz Unwissenheit, zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Zollfrei ein- oder ausgeführt werden dürfen momentan 2 Liter Wein (bis 22 % vol) oder 1 Liter Spirituosen (ab 22 % vol), 500 Gramm Röstkaffee oder 200 Gramm löslicher Kaffee, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak, 50 ml Parfüm, Arzneimittel für den persönlichen Bedarf sowie Waren die einen Wert von 175 Euro nicht übersteigen. Dies gilt natürlich nicht für Waren, die mitgeliefert werden dürfen. Zu ihnen zählen zwei Fotoapparate, ein Radio, ein Laptop oder ein Handy.
Auf keinen Fall eingeführt werden dürfen Drohnen, oder andere ferngesteuerte Flugobjekte, jegliche Art von Feuerwaffen, es sei denn es sind Jagdwaffen, die vorher am Zoll angemeldet wurden, Hieb- und Stichwaffen, Sprechfunkgeräte jeglicher Art sowie pornografisches Material.
Des Weiteren gelten in Marokko strenge Devisenbestimmungen. Generell darf die marokkanische Währung weder ein- noch ausgeführt werden. Allerdings gibt es eine Toleranzgrenze, die bei ca. 2000 Dirham liegt. Andere Devisen die einen Gegenwert von 100000 Dirham betragen sind deklarationspflichtig. Dabei bekommt man eine Deklarationsbescheinigung, die sorgsam aufzubewahren ist, um sie bei der Ausfuhr erforderlichen Falls wieder vorzuzeigen.
Wer mit dem eigenen Auto einreist sollte beachten, dass das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist. Andernfalls ist eine Vollmacht des Fahrzeugeigentümers notwendig, was auch für Mietwagen gilt. Danach kann man seinen PKW für sechs Monate frei durch Marokko bewegen. Bei einem längeren Aufenthalt sollte man sein Auto innerhalb dieses Zeitraums unbedingt wieder ausführen, da bei einer Fristüberschreitung erhebliche Zollstrafen drohen.
Weitere Informationen unter: www.zoll.de
Einreise mit dem Flugzeug
Die Einreise mit dem Flugzeug ist die einfachste Art, um nach Marokko zu gelangen. Von fast allen europäischen Flughäfen gibt es günstige Verbindungen, die sie in die Nähe ihres Urlaubsortes bringen. Die bekanntesten Flughäfen gibt es in Casablanca, Marrakesch und Agadir.
Mit der Bahn
Die Anreise mit der Bahn ist da schon etwas komplizierter. Früher gab es eine Bahnverbindung von Marrakesch aus nach Algerien und zurück. Auf Grund von Streitigkeiten ist die Grenze beider Länder seit einigen Jahren geschlossen und darf nicht passiert werden.
Wer trotzdem mit der Bahn anreisen möchte, muss dies über Spanien machen. Dort endet der Zug allerdings im spanischen Algeciras. Von dort geht’s dann weiter mit der Fähre nach Tanger. In Tanger angekommen kann man dann in alle größeren Städte weiterfahren, die ans Schienennetz angeschlossen sind.
Mit dem Schiff
Auch eine Einreise mit dem Schiff ist möglich. Die meisten Schiffsverbindungen bestehen wieder von Spanien aus, die die Häfen von Tanger, Nador sowie die spanischen Exklaven Ceuta oder Melilla ansteuern.
Mit der Fähre geht es von den spanischen Häfen Algeciras, Tarifa, Malaga und Almeria, dem französischen Montpellier und Port-Vendres sowie den italienischen Häfen von Genua und Neapel, nach Marokko.
Mit dem Auto
Wer mit dem Auto einreist muss einiges beachten. Wie schon erwähnt, ist eine Einreise über Algerien nicht möglich.
Eine Möglichkeit wäre Mauretanien, was mittlerweile problemlos möglich ist.
Die zweite wäre Südspanien. Hier muss man allerdings die Autofähre nutzen, die zumeist von Algeciras aus, nach Tanger, Nador oder Melilla übersetzt.
Wichtig bei der Einreise mit dem eigenen Auto ist es, dass man sein Fahrzeug beim Zoll deklariert. Dies kann man direkt vor Ort oder vorher im Internet machen. Des Weiteren benötigt man die grüne Versicherungskarte, auf der Marokko (MA), nicht durchgestrichen ist.
Wer nicht mit seinem eigenen Fahrzeug einreist braucht zudem die Vollmacht des Fahrzeugbesitzers. Problematisch wird es, wenn eine andere Person das Auto ausführt, als es eingeführt hat.
Übrigens sind CB-Funkgeräte verboten und GPS-Geräte müssen am Zoll angemeldet werden.